Ihre Rechte im Grundstücksrecht: Die entscheidenden Fragen für Eigentümer

Eine fachkundige Information in Form einer eingehenden Beratung im Bereich der Grund­stücks­rechte ist notwendig, um diese Gesamt­materie zu verstehen und dann die daraus herlei­tenden richtigen Entscheidungen zu treffen.

Ich berate Sie gerne in Fragen zum Grund­stücksrecht, wobei steuer­rechtliche Bereiche ausgeschlossen sind.

Hier eine Auswahl häufig auftauchender Themen:

  • Was bedeutet die sogenannte Eintragungsfähigkeit im Grundbuch?
  • Was ist der sogenannte Typenzwang der dinglichen Rechte?
  • Wie verhält es sich mit den sogenannten Bedingungen bzw. Befristungen für die Entstehung, Übertragung und Änderung eines dinglichen Rechtes?
  • Was ist eine Vormerkung und welche Wirkungen hat sie?
  • Was besagt der sogenannte Antragsgrundsatz im Zusammenhang mit einer Eintragung im Grundbuch?
  • Was besagt der Bestimmtheitsgrundsatz im Zusammenhang mit einer Eintragung im Grundbuch?
  • Was besagt der Vorrangsgrundsatz betreffend Eintragungen im Grundbuch?
  • Was ist die sogenannte Richtigkeitsvermutung?
  • Welche Grundstücksgeschäfte sind genehmigungspflichtig?
Rechtsanwalt Klaus Fischer aus Frankfurt

Anwalt für Immobilienrecht

Am Eichwald 50
63150 Heusenstamm

Die Kanzleiräumlichkeiten „Zeil 44, 60313 Frankfurt am Main“ werden mit Wirkung zum 31.08.2025 geschlossen.

Herr Rechtsanwalt Fischer ist zukünftig unter der Mobilnummer 0171 280 62 52, Heusenstamm-Rembrücken, und auch unter der E-Mailanschrift
kontakt@ra-fischer.com erreichbar.

Rechtsanwalt Klaus Fischer - Immobilienrecht - Mietrecht - Baurecht
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