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Mietrecht - Baurecht - Wohnungseigentumsrecht
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Das Recht des Mandanten ist die Pflicht des Anwalts |
Das Recht des Mandanten ist die Pflicht des Anwalts |
Zur Person:
Nach dem Jurastudium an den Universitäten Bonn, Gießen und Frankfurt legte ich das erste Staatsexamen mit Prädikat im oberen Bereich ab.
Unmittelbar nach dem zweiten Staatsexamen gründete ich meine Kanzlei.Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit über die Jahrzehnte hinweg ist bis heute der Immobilienbereich.
Durch meine langjährige Erfahrung auf diesem Sektor garantiere ich der Mandantschaft eine starke Rechtsposition, die in der Regel durch juristisch pragmatisches Handeln zur Problemlösung führt.
Auch wenn gerichtliche Auseinandersetzungen nicht mehr vermeidbar sind, wird versucht, ein wirtschaftlich und juristisch tragfähiges Ergebnis herbeizuführen, was in der Regel gelingt.
Telefon 069 - 28 85 25
E-Mail Kontakt@Ra-Fischer.com