Verwirrung im Baurecht? Mit mir behalten Sie den Überblick über komplexe Vorgänge

In Bausachen geht es um verschachtelte Vorgänge, die in der Beurteilung als auch in der Gesamtbewertung schwierig sein können.

Bei der Bewältigung derartiger bautechnischer Fragen ergibt sich oft, dass eine begleitende anwaltlichen Beratung bis zur Fertigstellung des Objektes auch durch die Einholung eines Privatgutachtens, erstellt von einem Bausachverständigen, (Prof. Dr. Ing.) sinnvoll ist.

Gleiches gilt für auftretende Probleme nach Bauende und hier insbesondere vor oder nach der Abnahme.

Gerne hilft Ihnen Rechtsanwalt Fischer, wenn möglich, Gerichtsprozesse zu vermeiden.

Sollten derartige bereits anhängig sein, dann geht es darum, auf das Verfahren lenkend zu Gunsten des Mandanten einzuwirken.

Das Baurecht bietet durch die sich dauernd ändernde Rechtsprechung viele Überraschungen. Es gibt keine allgemeingültigen Antworten, wie man sich bei Streitigkeiten in Bausachen, gleich auf welcher Seite stehend, zu verhalten hat.

Hier eine Auswahl häufig auftauchender Themen:

  • Was ist ein Bauträgervertrag? Was ist ein einfacher Werkvertrag §§ 631 ff BGB)?
  • Wozu benötige ich bei Baumängeln ein Privatgutachten? Welche Stellung hat der private Sachverständige und das Privatgutachten im Gerichtsprozeß nach neuerer BGH-Rechtsprechung ?
  • Wie verhält es sich mit der Gewährleistungsklage (Mängelrechte) des Bauherrn sowohl nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) als auch nach den Regeln der VOB?
  • Wo liegen die Probleme der Beweisaufnahme in Bausachen / im Bauprozess?
  • Was ist die Maklerverordnung und Bauträgerverordnung (MaBV)?
  • Welche Konsequenzen hat die sogenannte Auflassungsvormerkung?
  • Welche Folgen hat die Bauabnahme? (Beweislasttragung / Beweislastumkehr)
  • Wie oft ist ein Versuch der Nachbesserung der fehlerhaften Werkleistung zumutbar?
  • Wie konkret muss ein <Mangel / Baumangel beschrieben werden? (Ursachendarstellung?)
  • Wann greifen Beweiserleichterungen im Bauprozess ein?
  • Wie verhält man sich bei ineinandergreifenden Mängeln von Vorunternehmer und Nachunternehmer bezüglich der jeweiligen Gewerke?
  • Wann kann ein gerichtlicher Sachverständiger wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden?
Rechtsanwalt Klaus Fischer aus Frankfurt

Anwalt für Immobilienrecht

Zeil 44
60313 Frankfurt