Unsere Google-Bewertungen

  • Herr Fischer hat mich in einer Bausache, verbunden mit späteren Vermietungsproblemen sehr gut vertreten. Es ging um Umbaumaßnahmen in einer Eigentumswohnung durch einen Bauunternehmer. Wegen Pfusch dieses Bauunternehmers im Abflussbereich gab es Schäden an dem Gemeinschaftseigentum. Eine Neuvermietung der Wohnung war deswegen nicht möglich. Herr Fischer hat das Bauunternehmen sehr schnell juristisch davon überzeugt, die begangenen Fehler zu korrigieren und so weiteren Schaden zu vermeiden. Ich kann Herr Fischer jederzeit weiterempfehlen.

    M. H. Avatar M. H.
    24. Dezember 2017

    Herr Fischer hat mich schnell und sehr kompetent bei Ungereimtheiten eines Maklergeschäftes beraten. Er mir dadurch einen teuren Rechtstreit erspart, der sich nicht für mich gerechnet hätte. Dieser Mann ist mit seiner Erfahrung ein Fundus an Wissen, der sich für seine Klienten auszahlt.

    Andreas Broicher Avatar Andreas Broicher
    24. Dezember 2016

    Herr Fischer hat sich in einer ziemlich verfahrenen Angelegenheit äußerst engagiert für mich als Vermieter eingesetzt und hat es letztlich geschafft wieder Ordnung her zu stellen und einen Problemmieter vor die Tür zu setzen. Herr Fischer ist ganz sicherlich ein Spezialist im Mietrecht und allgemein im Immobilienrecht bestens beschlagen. Auch bei weiteren aktuellen Mietangelegenheiten fühle ich mich von ihm sehr gut unterstützt und bin sicher, dass auch diese Probleme von ihm gut gelöst werden.

    Sami Kolon Avatar Sami Kolon
    24. Dezember 2017

    Ich bin sehr zufrieden! Herr Fischer hat sich aufgrund meiner leider sehr kurzfristigen Anfrage als Miteigentümerin in einer WEG auch über das Wochenende in meinen Fall reingekniet und sich viel Zeit genommen, mich zu beraten. Allemal sein Geld wert! Auch der Empfang durch die Sekretärin und die Telefonate waren sehr nett! Empfehlenswert!

    Pit Nr2 Avatar Pit Nr2
    24. Dezember 2020
  • Rechtsanwalt Klaus Fischer ist der Beste seines Faches. Er verfügt über ein exzellentes Fachwissen und jahrzehntelange Erfahrung als Rechtsanwalt im Immobilienbereich. Sofort versteht er die Sachlage und hat hervorragende Lösungsvorschläge, die sehr schnell umgesetzt werden. Er greift durch. Als Mandat hat man bereits im ersten Termin das Gefühl, mit dem Richtigen zusammenzuarbeiten. Herr RA Fischer schätzt die Situation mit sehr viel psychologischem Sachverstand direkt richtig ein. Als Anwalt und Mensch ist er eine Ausnahmepersönlichkeit. Ich bin glücklich, Herrn Rechtsanwalt Fischer jetzt gefunden zu haben. Er hätte mir als Eigentümer viele Probleme und Prozesse mit Mietern erspart oder professionell und zielführend begleitet. Ich kann Herrn Fischer nur weiterempfehlen und bedanke mich ausdrücklich für die hervorragende Zusammenarbeit.

    Architectured Avatar Architectured
    24. Dezember 2023

    Wir waren zu jeder Zeit äußerst zufrieden mit Herrn Fischers Leistungen! Herr Fischer hat alle Fakten sowie den aktuellen IST-Zustand jederzeit sehr gut und professional für die weitere Umsetzung aufgenommen. Er hat uns den ganzen Prozess durch sehr gut beraten und betreut und hat immer in unserem besten Interesse gehandelt! Wir können ihn als Rechtsanwalt nur weiterempfehlen.

    Julia Pajonk Avatar Julia Pajonk
    24. Dezember 2018

    Herr Rechtsanwalt Klaus Fischer hat mich im Rahmen meiner Scheidung bei einer Zwangsversteigerung zur Teilung der gemeinsamen Immobilie erfolgreich vertreten. Durch Herrn RA Fischer konnte ich das Scheidungsverfahren nach über 8 Jahren erfolgreich zum Abschluss bringen. Beeindruckt hat mich hierbei, dass alle Schreiben stets kurz und auf den Punkt waren, kein unnötiges herumgerede. Leider konnte ich durch die große räumliche Entfernung Herrn RA Fischer nicht persönlich kennen lernen. Die Kommunikation über Telefon und Email war jedoch hervorragend, ich war stehts informiert, es wurde alles sehr zeitnah und umgehend bearbeitet, nichts blieb länger liegen, so stellt man sich eine erfolgreiche juristische Unterstützung und Vertretung vor. Auch seine Sekretärin war stets informiert, kompetent und freundlich. Ich kann und möchte Herrn RA Klaus Fischer als Fachanwalt nach meinen Erfahrungen nur weiter empfehlen , auch wenn Fachkompetenz, Qualität, Einsatz und Professionalität ihren Preis haben, was in meinem Falle ausdrücklich gerechtferigt war.

    Werner Westphal Avatar Werner Westphal
    24. Dezember 2019

    Kompetent und zu empfehlen

    Jürgen Raiss Avatar Jürgen Raiss
    24. Dezember 2022
  • Gute Beratung und freundliche Unterstützung.

    T. Kutter. Avatar T. Kutter.
    24. Dezember 2018

    Herr Fischer hat uns in einer schwierigen Angelegenheit top beraten. Er hat sich Zeit genommen und alle Fragen kompetent beantwortet. Wir waren sehr zufrieden und können ihn auf alle Fälle weiterempfehlen!!!!

    Ilona Sack Avatar Ilona Sack
    24. Dezember 2020

    Wir konnten einen kurzfristig angesetzten Beratungstermin in Anspruch nehmen, bei dem sich Herr Fischer viel Zeit nahm und sehr interessiert zeigte. Unser Anliegen hat er zum Glück schnell und außergerichtlich zu unser vollsten Zufriedenheit klären können. Auch seine Sekretärin zeigte sich stets von ihrer freundlichsten Seite. Wir empfehlen Herrn Fischer auf jeden Fall weiter - allerdings, Qualität und Professionalität haben eben wie immer ihren Preis.

    Y. Zimmermann Avatar Y. Zimmermann
    24. Dezember 2019

    Herr RA Fischer hat uns drei Geschwister von 6 Geschwister in einer Mietrechtssache zu unserem Elternhaus sowie der Erbschaftssache bezueglich der Immobilie unseres Vaters gegenueber den Miterben sehr umpfangreich und kompetent bei einer sehr persönlichen und sachliche Atmosphaere beraten und aufgrund der umfangreichen Unterlagen in diesen Sachen wirklich sehr gut beraten, so dass es bei der Erbauseinandersetzung mit den Geschwistern zu einem fuer alle positiven Vergleich kommen konnte. Herr RA Fischer ist zu 100% weiterzuempfehlen.

    Wolfgang H Avatar Wolfgang H
    24. Dezember 2017
  • Rechtsstreit mit Bauunternehmen wegen falscher Hausentwässerung. Zum Prozedere: RA Fischer nannte einen renommierten Gutachter der für uns ein Privat-Gutachten erstellte. Herr Ra Fischer leitete ein Beweissicherungsverfahren ein, um die Verjährung abzuwenden. Das Gericht bestellte einen amtlich vereidigten Gutachter. Dieser sah den Umfang der der geforderten Änderungen als nicht erforderlich an, da "es ja funktioniert". Im März 2016 entschied das LG umfänglich im Sinne der Klage. Der Anwalt der Beklagtenseite nannte es noch im Sitzungsraum "einmalig", dass das Gericht nicht dem amtlich vereidigten Gutachter gefolgt war; er kündigte Revision an. Nach über 4 Jahren bestätigte das OLG das Urteil der ersten Instanz. Durch das geschickte Vorgehen von Herrn RA Fischer in Kooperation mit dem durch ihn benannten Privatgutachter konnten Regelverletzungen der Bautechnik gut belegt werden. Vieles war noch komplizierter als hier beschrieben. Herr RA Fischer ist ein hervorragender und erfahrener Baurechtler.

    Wolfgang Güth Avatar Wolfgang Güth
    24. Dezember 2017

    Erster Eindruck war gut

    aeledin nassar Avatar aeledin nassar
    24. Dezember 2022

    PABI GmbH Zu den Beleidigungen und Verleumdungen unseres Rechtsanwalts in der vorangegangenen Darstellung durch Frau Fauerbach Folgendes: Wir betreiben eine metallverarbeitende Fabrik und wurden über viele Jahre oft durch Rita Fauerbach beeinträchtigt. Mitarbeiter wurden beleidigt. In Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Frankfurt war sie unterlegen. 2010 Verurteilung des Landgerichts zur Rückzahlung von Nebenkostenvorauszahlungen über ca. € 4.000,00: Juni 2012 Verbot des Landgerichts, die Geschäftsräume und das Grundstück unserer Firma zu betreten und Geschäftsanlagen zu beschädigen; Juli 2012 Verbot des Landgerichts, auf dem in unserem Besitz stehenden Grundstück bauliche Veränderungen vorzunehmen, u.a. Androhung von Ordnungsgeld bis € 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten im Falle des Verstoßes gegen das gerichtlich angeordnete Veränderungsverbot; 2014 Verurteilung des Landgerichts, an unsere Firma Pabi GmbH € 10.976,76 plus Zinsen zu zahlen; 2014 Verurteilung des Oberlandesgerichts zur Zahlung von € 3.927,00. Momentan laufen Zwangsvollstreckungen. Die vom Landgericht abgewiesene Räumungsklage seitens Frau Rita Fauerbach als Vermieterin uns gegenüber wurde zu ihren Gunsten vom Oberlandesgericht wegen eines Schriftformfehlers im Mietvertrag aufgehoben. Jetzt ist der Vorgang beim Bundesgerichtshof. Der von Frau Fauerbach behauptete angebliche „Mordanschlag“ von einer, zu unserer Firma gehörenden Person ist verleumderisch. Das Landgericht sah den Vorfall gänzlich umgekehrt. Frau Fauerbach verhinderte schimpfend und beleidigend das Hineinfahren eines Mitarbeiters, der zur Arbeit morgens auf das Betriebsgrundstück wollte, durch Versperren der Autozufahrt, wobei das Landgericht meinte, dass man dies als Hausfriedensbruch, Beleidigung und Nötigung werten könnte. Insgesamt, ohne auf Weiteres eingehen zu wollen, enthält die „Bewertungsdarstellung“ der Frau Rita Fauerbach gröbste Beleidigungen und persönlichkeitsverletzende und sachlich unwahre Angriffe gegen uns, gegen RA Fischer und auch gegenüber der Richterin des Landgerichts Frankfurt, die im Januar 2014 die Räumungsklage gegen unsere Firma abwies.

    Sabine Rohrbach Avatar Sabine Rohrbach
    24. Dezember 2014

    Sehr guter Anwalt für Baurecht. Habe mich sowohl persönlich als auch via Post und E-Mail gut betreut gefühlt. Gute und schnelle Erreichbarkeit per Telefon oder E-Mail. Schriftsätze waren kurz, prägnant und auf dem Punkt. RA Fischer und sein Sekretariat waren mir gegenüber stets höflich und zuvorkommend.

    Sven Mayer Avatar Sven Mayer
    24. Dezember 2019
  • Herr Fischer ist äußerst engagiert für uns als Mandanten vorgegangen und hat uns immer umfänglich informiert und rechtsanwaltlich beraten. Sein resolutes und überzeugendes Auftreten wird zusätzlich durch eine hohe juristische Kompetenz und Erfahrung insb. im Baurecht unterstützt. Wir haben uns bei ihm sehr gut aufgehoben gefühlt mit unserem Anliegen und er hat uns mit viel Engagement unterstützt. Auch wenn man immer wieder hofft keinen Anwalt mehr zu brauchen, so werden wir im Falle dessen, gerne wieder ihn kontaktieren.

    Anonym 01 Avatar Anonym 01
    24. Dezember 2017

    Herr Klaus Fischer ist ein überragender Rechtsanwalt. In einem Streit gegen ein dubioses Makler-Duo konnte er das Recht für seine Mandaten erfolgreich durchsetzten. Wir können Herrn Fischer ruhigen Gewissens weiter empfehlen.

    D L Avatar D L
    24. Dezember 2022