Startseite

Klaus Fischer

Rechtsanwalt im Immobilienrecht
35 Jahre Berufserfahrung

Zeil 44, 60313 Frankfurt am Main
Tel.:      069-288525, 289271
Fax: 069-282311
E-Mail: Kontakt@Ra‑Fischer.com

Rechtsanwalt Fischer Frankfurt - privates Baurecht, Mietrecht, Immobilienrechtrecht

Rechtsanwalt im Immobilienrecht
35 Jahre Berufserfahrung

Zeil 44, 60313 Frankfurt am Main
Obere Fußgängerzone/Gerichtskomplex
Tel.:      069-288525, 289271
Fax: 069-282311
E-Mail: Kontakt@Ra-Fischer.com

  Rechtsanwalt Fischer Frankfurt - privates Baurecht, Mietrecht, Immobilienrechtrecht

Rechtsanwalt Klaus Fischer Frankfurt a. Main
Selbständiges Beweisverfahren im Mietrecht

Rechtsanwalt Fischer Frankfurt - privates Baurecht / Bauträgerrecht
Rechtsanwalt Klaus Fischer Frankfurt a. Main

Beweis­siche­rung ist die vor­sorg­liche Beweis­auf­nahme vor Beginn eines möglichen Pro­zesses und dient der Fest­stellung tat­säch­licher Um­stände (z.B. Zustand der Miet­sache bei Rück­gabe, Mängel­konkre­tisie­rung).

Die Vor­ausset­zu­gen für die Durch­füh­rung eines selb­stän­digen Beweis­ver­fahrens sind nicht gegeben, wenn es dem Mieter darum geht, zu er­fahren, zu welchem Prozent­satz die be­stehen­den Mängel zu einer miet­recht­lichen Miet­min­derung führen kön­nen.

Der Prozent­satz einer Mie­tminde­rung kann nicht Gegen­stand eines selbständigen Beweis­ver­fah­rens sein.

Mängel dagegen können durch ein selb­stän­diges Beweis­verfahren fest­gestellt werden, damit an­schließend Schaden­ersatz des Ver­mieters im Zu­sammen­hang mit mangel­hafter Rück­gabe der Miet­sache als bewiesen anzusehen sind und im Haupt­verfahren geltend gemacht werden können.

Das selbständige Beweisverfahren kann auch dazu benutzt werden, festzustellen, ob die Schönheitsreparatur des Mieters sach- und fachgerecht durchgeführt worden ist.

Mit Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens vor dem zuständigen Gericht kann die Verjährung von Ansprüchen auf Schadensersatz gehemmt werden.

Dies ist insbesondere von Bedeutung, wenn es um die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache geht, die in sechs Monaten ab Rückgabe der Mietsache verjähren.

Beachten Sie bitte, dass diese Informationen die Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen können. Jeder Einzelfall muss vom Rechtsanwalt analysiert und im Einzelfall beurteilt werden.

Ich berate Sie in allen Fragen zum Mietrecht und Pachtrecht.

Telefon 069 - 28 85 25
E-Mail Kontakt@Ra-Fischer.com

Rechtsanwalt Klaus Fischer, Zeil 44, 60313 Frankfurt am Main, Tel.: 069 - 28 85 25, E-Mail: Kontakt@Ra-Fischer.com

Sitemap Verbraucherinformationen - Impressum - Datenschutzerklärung - Haftungsausschluss