Rechtsanwalt Klaus Fischer Frankfurt a. Main
Selbständiges Beweisverfahren im Mietrecht
Beweissicherung ist die vorsorgliche Beweisaufnahme vor Beginn eines möglichen Prozesses und dient der Feststellung tatsächlicher Umstände (z.B. Zustand der Mietsache bei Rückgabe, Mängelkonkretisierung).
Die Voraussetzugen für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens sind nicht gegeben, wenn es dem Mieter darum geht, zu erfahren, zu welchem Prozentsatz die bestehenden Mängel zu einer mietrechtlichen Mietminderung führen können.
Der Prozentsatz einer Mietminderung kann nicht Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens sein.
Mängel dagegen können durch ein selbständiges Beweisverfahren festgestellt werden, damit anschließend Schadenersatz des Vermieters im Zusammenhang mit mangelhafter Rückgabe der Mietsache als bewiesen anzusehen sind und im Hauptverfahren geltend gemacht werden können.
Das selbständige Beweisverfahren kann auch dazu benutzt werden, festzustellen, ob die Schönheitsreparatur des Mieters sach- und fachgerecht durchgeführt worden ist.
Mit Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens vor dem zuständigen Gericht kann die Verjährung von Ansprüchen auf Schadensersatz gehemmt werden.
Dies ist insbesondere von Bedeutung, wenn es um die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache geht, die in sechs Monaten ab Rückgabe der Mietsache verjähren.
Beachten Sie bitte, dass diese Informationen die Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen können. Jeder Einzelfall muss vom Rechtsanwalt analysiert und im Einzelfall beurteilt werden.
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