Rechtsanwalt Klaus Fischer Frankfurt a. Main
Wohnungseigentumsrecht - WEG-Recht - Immobilienrecht
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| Rechtsanwalt Klaus Fischer Frankfurt a. Main |
Eine fachkundige anwaltliche Unterstützung im Wohnungseigentumsrecht ist wichtig. Fehler in der Behandlung eigener Interessen als Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft oder Fehler in der Interessensdurchsetzung der Hausverwaltung als Vertreter der WEG gegenüber Dritten wirken sich oft gravierend, nicht selten mit wirtschaftlich einschneidenden Konsequenzen, aus.
Die vielen Wohnungseigentumsregelungen, die ergänzt werden durch eine umfangreiche Rechtsprechung, sind für den einzelnen Wohnungseigentümer, ebenso wie für die WEG-Verwaltung kaum überschaubar.
Ich berate Sie in allen Fragen zum WEG-Recht und Immobilienrecht.
Telefon 069 - 28 85 25
E-Mail Kontakt@Ra-Fischer.com
Hier eine Auswahl häufig auftauchender Komplexe:
- Was ist eine Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG); wie wird sie gegründet? (Teilrechtsfähigkeit)
- Was ist das wohnungseigentumsrechtliche Sondereigentum und wie steht es zum Gemeinschaftseigentum / Miteigentum ?
- Was versteht man unter dem Miteigentumsanteil?
- Welche allgemeinen Grundsätze gibt es für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer?
- Unter welchen Voraussetzungen kann das Entziehungsverfahren des Wohnungseigentums durchgeführt werden, und wie lange dauert ein derartiges Verfahren?
- Welche Aufgaben hat die Wohnungseigentumsverwaltung gegenüber den einzelnen Wohnungseigentümern?
- Was kann in einer Wohnungseigentümerversammlung wirksam beschlossen werden (Beschlusskompetenz), und welche Formvorschriften sind zu beachten?
- Unter welchen Voraussetzungen kann ein Wohnungseigentumsverwalter bestellt und andererseits abberufen werden?
- Welche Angelegenheiten der Wohnungseigentümer können durch einen sogenannten Mehrheitsbeschluss geregelt werden?
- Wann ist Einstimmigkeit in der Beschlussfassung zwingend notwendig? (insbesondere nach der Gesetzesreform
- Was bedeutet der Wirtschaftsplan und die Rechnungslegung?
- Welche Bedeutung hat das Wohnungserbbaurecht?
- Was ist der Verwaltungsbeirat in einer Wohnungseigentümergemeinschaft?
- Welche gewerblichen Tätigkeiten sind in einer Wohnungseigentumsanlage zulässig, wenn die Teilungserklärung von "Laden" redet? (Zweckbestimmung)
- Wann kann die Verwalterzustimmung beim Eigentumswechsel verweigert werden?
- Wann liegt der Verdacht der Untreue (§ 266 StGB) eines Wohnungseigentumsverwalters bezüglich der Gelder der Wohnungseigentümergemeinschaft vor?
- Wann ist eine Entlastung des Wohnungseigentumsverwalters rechtswidrig?
- Welche Probleme können bei der Durchführung einer Wohnungseigentümerversammlung entstehen?
- Wie läuft das Zwangsversteigerungsverfahren bezüglich des Wohnungseigentums ab?
Im Recht des Wohnungseigentums ist jeder Fall, wie auch in vielen anderen Rechtsgebieten, anders.
Eine nicht mehr überschaubare Vielzahl von Beschlüssen in Wohnungseigentumssachen erschwert die relativ klare Prognose einer Entscheidung. Dadurch sind viele Überraschungen quasi vorprogrammiert, wenn keine fachliche Rechtsberatung erfolgt. Diese ist insofern notwendigerweise vom Anwalt (u.U. gleichgültig ob Fachanwalt / Fachanwälte oder Rechtsanwalt mit langjährigem Schwerpunkt auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechtes) zu erbringen.
Rechtsanwalt Klaus Fischer: Anwalt für Wohnungseigentumsrecht in Frankfurt.

