Rechtsanwalt Klaus Fischer Frankfurt a. Main
Maklerrecht
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| Rechtsanwalt Klaus Fischer Frankfurt a. Main |
Das Maklerrecht ist im Bereich des BGB nur in einigen Paragraphen geregelt. Es spielt allerdings auf dem Immobiliensektor eine große Rolle, weil oftmals der Verkauf von Immobilien ohne die Tätigkeit eines Maklerunternehmens nicht zustande kommen würde. Aufgrund der nur sehr spärlichen gesetzlichen Regelung hat sich über Jahrzehnte eine Rechtsprechung entwickelt, die im Wesentlichen die gesetzlich nicht geregelten Bereiche ausfüllt.
Häufiger Streitpunkt in gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Maklerunternehmen und Vertragspartnern ist die Frage der Ursächlichkeit bzw. Mitursächlichkeit der Maklerleistung.
Ich berate Sie in allen Fragen zum Maklerrecht.
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Hier eine Auswahl häufig auftauchender Komplexe:
- Wann ist ein Maklervertrag wegen Unwirksamkeitsgründen nichtig?
- Welcher Unterschied besteht zwischen Maklervertrag, der auf den Nachweis eines Hauptvertrages gerichtet ist, in Abgrenzung zu einem solchen, der auf die Vermittlung eines Hauptvertrages abzielt ?
- Was versteht man unter dem besonderen Treueverhältnis zwischen Auftraggeber und Makler ?
- Welche Folge tritt ein, wenn die sogenannte Doppeltätigkeit des Maklers gegeben ist?
- Welche Nebenpflichten hat der Makler gegenüber seinem Auftraggeber?
- Wie weit muß Identität zwischen dem vom Makler nachgewiesenene Objekt zu dem tatsächlich erworbenen Objekt existieren ?
- Welche Rolle spielt die Ursächlichkeit / Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit (Kausalproblematik)?
- Wann ist der Anspruch des Maklers auf Lohn verwirkt ?
- Welche typischen Vertragsbestimmungen im Maklervertrag verstoßen gegen das AGB-Gesetz ?
- Was versteht man konkret unter dem sogenannten Alleinauftrag ?
- Was geschieht mit dem Maklerlohn, wenn der Hauptvertrag angefochten wird ?
- Was geschieht, wenn der Hauptvertrag zwar zustandegekommen ist, allerdings nicht ausgeführt wird ? (Rücktritt)
- Was geschieht, wenn mehrere Makler beauftragt werden und es zu einem Hauptvertrag kommt, der nicht nur von einem Makler vermittelt wurde (doppelte Maklerprovisionszahlung) ?
Auf dem Gebiet des Maklerrechts ist häufig jeder Fall anders. Geringste Unterschiede in der rechtlichen Bewertung können zu konträren Entscheidungen führen. Die rechtliche Analyse muss vom Anwalt (u.U. gleichgültig ob Fachanwalt / Fachanwälte oder Rechtsanwalt mit langjährigem Schwerpunkt auf diesem Gebiet) im Einzelfall durchgeführt werden.
Rechtsanwalt Klaus Fischer: Anwalt für Maklerrecht in Frankfurt.

