Rechtsanwalt Klaus Fischer Frankfurt a. Main
Grundstücksrecht
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| Rechtsanwalt Klaus Fischer Frankfurt a. Main |
Fachkundige Informationserteilung und eine eingehende Beratung im Bereich der Rechte an Grundstücken (Grundstücksrechte) sind notwendig, um diese relativ schwierige Materie zu verstehen und dann die daraus herleitenden richtigen Entscheidungen zu treffen.
Die große wirtschaftliche Bedeutung des Grundstücksrechtes verlangt im Hinblick auf das Klarheitsprinzip über den Rechtszustand aussagekräftige und eindeutige Darstellungen im sogenannten Grundbuch.
Nach dem Grundbuchsystem in Deutschland ergibt sich, dass Rechtsänderungen einer besonderen Verlautbarung unterliegen, d.h. zu der zwischen den jeweiligen Parteien getroffenen dinglichen Einigung muss die sogenannte Eintragung im Grundbuch hinzukommen.
Erst die Einigung und die Eintragung bewirken eine Rechtsänderung; beispielsweise den Eigentumsübergang an einem Grundstück oder grundstücksgleichen Recht.
Aufgrund der Vielfältigkeit der Fragen in diesem sogenannten dinglichen Bereich des deutschen Rechtes sollte vor geplanten Rechtsgeschäften (z.B. Grundstückskaufverträgen oder der Protokollierung von Grundpfandrechten) eine eingehende und ganz individuelle, auf die Situation des Mandanten abgestellte anwaltliche Beratung erfolgen.
Ich berate Sie in allen Fragen zum Grundstücksrecht. Hierbei ist der steuerrechtliche Bereich allerdings ausgeschlossen.
Telefon 069 - 28 85 25
E-Mail Kontakt@Ra-Fischer.com
Hier eine Auswahl häufig auftauchender Komplexe:
- Was bedeutet die sogenannte Eintragungsfähigkeit im Grundbuch?
- Was ist der sogenannte Typenzwang der dinglichen Rechte?
- Wie verhält es sich mit den sogenannten Bedingungen bzw. Befristungen für die Entstehung, Übertragung und Änderung eines dinglichen Rechtes?
- Was ist eine Vormerkung und welche Wirkungen hat sie ?
- Was besagt der sogenannte Antragsgrundsatz im Zusammenhang mit einer Eintragung im Grundbuch?
- Was besagt der Bestimmtheitsgrundsatz im Zusammenhang mit einer Eintragung im Grundbuch?
- Was besagt der Vorrangsgrundsatz betreffend Eintragungen im Grundbuch?
- Was ist die sogenannte Richtigkeitsvermutung?
- Welche Grundstücksgeschäfte sind genehmigungspflichtig?
Es gibt eine Vielzahl von Fragen im gesamten Grundstücksrechtsbereich, die vom Anwalt (u. U. gleichgültig ob Fachanwalt/ Fachanwälte oder Anwalt mit langjährigem Schwerpunktbereich im Immobiliensektor) analysiert und im Einzelfall beurteilt werden müssen.
Rechtsanwalt Klaus Fischer: Anwalt für Grundstücksrecht in Frankfurt.

