Rechtsanwalt Klaus Fischer Frankfurt a. Main
Privates Baurecht - Bauträgerrecht
![]() |
| Rechtsanwalt Klaus Fischer Frankfurt a. Main |
In Bausachen geht es um rechtlich und fachlich in sich verschachtelte Vorgänge, die oftmals sehr schwierig sind. (Verjährungsfristen, selbständiges Beweisverfahren, Beweisvereitelung, Symptomtheorie des BGH, einstweilige Verfügung u.a.)
Bei der Beurteilung schwieriger baulicher/technischer Fragen im Globalzusammenhang mit Bauwerkserrichtungen erfolgt sowohl im Bereich der begleitenden anwaltlichen Beratung als auch im Hinblick auf die Feststellung von etwaigen Bauwerksfehlern / Bauwerksmängeln die Einholung eines qualitativ hochstehenden Privatgutachtens (falls erwünscht), erstellt von einem Bausachverständigen. Es handelt sich um einen Hochschullehrer (Prof. Dr.Ing.). Dieses Gutachten dient dann als Basis für die weitere optimale Interessensdurchsetzung für den Mandanten, sowohl außergerichtlich als auch prozessual.
Ich berate Sie in allen Fragen zum Baurecht und Bauträgerrecht.
Telefon 069 - 28 85 25
E-Mail Kontakt@Ra-Fischer.com
Hier eine Auswahl häufig auftauchender Komplexe:
- Was ist ein Bauträgervertrag? Was ist ein einfacher Werkvertrag? (§§ 631 ff BGB)
- Wozu benötige ich bei Baumängeln ein Privatgutachten?
- Welche Stellung hat der private Sachverständige?
- Wie verhält es sich mit der Bauhandwerkersicherungshypothek?
- Welche Rechte habe ich gegen den Architekten aufgrund Bauleitung, Bauplanung und Bauaufsicht?
- Welche Bedeutung hat die Schutzschrift?
- Wie verhält es sich mit der Gewährleistungsklage (Mängelrechte) des Bauherrn sowohl nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches(BGB) als auch nach den Regeln der VOB?
- Wie verhält es sich mit vertraglichen Haftungsfreizeichnungen?
- Wo liegen die Probleme der Beweisaufnahme in Bausachen / im Bauprozess?
- Wie gestalten sich die Gerichtskosten und Anwaltskosten in Bauprozessen?
- Was ist die Maklerverordnung und Bauträgerverordnung (MaBV)?
- Wo liegt der Unterschied zwischen Altbaumodernisierung und Altbausanierung?
- Was versteht man unter Architektenbindung?
- Welche Konsequenzen hat die sogenannte Auflassungsvormerkung?
- Welche Folgen hat die Bauabnahme? (Beweislasttragung)
- Welche Rechte existieren, wenn der Bauträger insolvent wird?
- Ist der Bauträgervertrag kündbar ? (Abgrenzung zum Rücktritt)
- Wie verhält es sich bei wirtschaftlicher Verflechtung / Verquickung des Bauträgers mit dem Makler?
- Was kann man gegen einen sogenannten Baustopp durch die Bauaufsicht tun?
- Wie oft ist ein Versuch der Nachbesserung der fehlerhaften Werkleistung zumutbar?
- Was ist ein sogenannter Vorschussanspruch gegenüber dem nachbesserungspflichtigen Unternehmer?
- Wie konkret muss ein Mangel / Baumangel beschrieben werden? (Ursachendarstellung?)
- Wann greifen Beweiserleichterungen im Bauprozess ein?
- Wie verhält man sich bei ineinandergreifenden Mängeln von Vorunternehmer und Nachunternehmer?
- Wann kann ein gerichtlicher Sachverständiger wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden?
- Ab wann sind Lärmimmissionen als Baumängel anzusehen? (Luftschallnormen/Trittschallnormen)
Im privaten Baurecht ist jeder Fall anders, wobei geringste Unterschiede in der rechtlichen Bewertung alles verändern können. Zudem bringt das Baurecht durch die sich dauernd ändernde Rechtsprechung viele Überraschungen. Es gibt keine allgemeingültigen Antworten, wie man sich bei Streitigkeiten in Bausachen, gleich auf welcher Seite stehend, zu verhalten hat.
Dies muss vom Anwalt (u.U. gleichgültig ob Fachanwalt / Fachanwälte oder Anwalt mit langjährigem Schwerpunktbereich auf diesem Gebiet) analysiert und im Einzelfall beurteilt werden.
Rechtsanwalt Klaus Fischer: Anwalt für Baurecht und Bauträgerrecht in Frankfurt.

