Rechtsanwalt Klaus Fischer Frankfurt a. Main
Allgemeines Vertragsrecht
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| Rechtsanwalt Klaus Fischer Frankfurt a. Main |
Das allgemeine Vertragsrecht hat sich durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechtes, das am 01.01.2002 in Kraft trat, in erheblichen Bereichen geändert.
Das allgemeine Leistungsstörungsrecht wird geprägt durch den Tatbestand der Pflichtverletzung. Das gesamte Verjährungsrecht wurde völlig umgestaltet. An die Stelle der früheren Regelverjährung (30 Jahre) tritt nunmehr grundsätzlich eine Verjährungsfrist von drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den, den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat.
Von dieser Regelverjährung von drei Jahren gibt es wichtige Ausnahmen.
Das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechtes hat erhebliche Auswirkungen im Alltag, sowohl für den Verbraucher als auch für den Unternehmer.
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Hier eine Auswahl häufig auftauchender Komplexe:
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Das allgemeine Vertragsrecht ist vielfältig. Jeder Fall muss vom Anwalt analysiert und im Detail beurteilt werden.
Rechtsanwalt Klaus Fischer: Anwalt für allgemeines Vertragsrecht in Frankfurt.

